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Änderungen IATA-Vorschriften für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien Seit dem 01.04.2016 dürfen keine Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Einzelzellen mehr per Luftfracht versandt werden, die mehr als 30 Prozent Ladezustand haben. Detaillierte Auskünfte entnehmen Sie bitte der aktuellen » IATA-Mitteilung. Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung. |